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Wer muss ein Aufheizprotokoll für einen Zementheizestrich liefern, Estrichleger?, wenn ja, wo ist es festgelegt, dass der Estrichbauer das Protokoll vorlegt?
1 Antwort(en), letzte am 11.12.2009:
Bei Verlegung von Flächenheizungen greifen verschiedenen Gewerke ineinander. Von der Planung über den Archtiekten, den Estrichverleger, Heizungsbauer, Oberbelagsleger (Fliesenleger) bis hin zum Bauherrn.
Und nicht zu Vergessen auch der Hersteller mit seinen Herstellerangaben.
Nach den Vorgaben des BVF (Bundesverband Flächenheizung und Flächenkühlung) muss eine "Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen" geschaffen werden. Wobei auch der Bauherr dass Protokoll zu unterschreiben und später dem Oberbelagsverleger vorzulegen hat.
Genauere Informationen erhalten Sie z. B. vom Bundesverband unter
-02331-200850.
Und nicht zu Vergessen auch der Hersteller mit seinen Herstellerangaben.
Nach den Vorgaben des BVF (Bundesverband Flächenheizung und Flächenkühlung) muss eine "Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen" geschaffen werden. Wobei auch der Bauherr dass Protokoll zu unterschreiben und später dem Oberbelagsverleger vorzulegen hat.
Genauere Informationen erhalten Sie z. B. vom Bundesverband unter
-02331-200850.

