Fachfragen bei Fachfragen.de
Hallo.
Gibt es eine verbindliche Angabe, wie tief z.B. eine Schachtabdeckung unterhalb der Fahrbahndecke sitzen darf. Anders gefragt, welche Unebenheit ist bei einer (nicht neu gebauten) Straße zulässig.
MfG Sven
Gibt es eine verbindliche Angabe, wie tief z.B. eine Schachtabdeckung unterhalb der Fahrbahndecke sitzen darf. Anders gefragt, welche Unebenheit ist bei einer (nicht neu gebauten) Straße zulässig.
MfG Sven
2 Antwort(en), letzte am 17.08.2010:
Grundsätzlich soll sich die Schachtabdeckung auf dem Niveau der Verkehrsfläche befinden. So wird sie fachlich korrekt eingebaut. Insbesondere auf schnell befahrenen Straßen sind die Anforderungen an die Ebenheit der Fahrbahn sehr hoch. Je nach verkehrstechnischer Belastung der Einbaufläche kommen Schachtabdeckungen in sechs Klassen zum Einsatz. Auf Fußwegen also andere, als wenn mit Schwerlastverkehr zu rechnen ist. Trotzdem führen dynamische und statische Belastungen durch den Verkehr, aber auch Witterungseinflüsse, Streusalze, Alterung von Mörtel und anderen Baumaterialien beispielsweise immer wieder zu Absenkungen und Aufwerfungen. Deshalb werden Schachtabdeckungen regelmäßig durch die Landesstraßenbetriebe oder die entsprechenden Kreis- und Kommunalbetriebe kontrolliert und erforderlichenfalls in sehr aufwendigen Verfahren saniert. Sehr intensiv beschäftigt sich das Institut für Unterirdische Infrastruktur in Düsseldorf (www.ikt.de) mit dieser Problematik.
sveng
(Gast) schreibt am 17.08.2010:
Danke für die Hinweise, aber sie beantworten meine Frage nicht.

