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sascho81 (Gast) fragt am 23.08.2011 bei Trockenbau.de:
 
Mein Subunternehmer führt Putzarbeiten aus. Ich bin Trockenbauer was schreibe ich in die Rechnung an den Bauherrn?
 
 
  
 
1 Antwort(en), letzte am 23.08.2011:
 
   Päffgen GmbH (Fachfirma) schreibt am 23.08.2011:
 
Gegenüber dem Bauherrn hat der die alleinige und ausschliessliche Verantwortung, der den Auftrag übernommen hat. Nur der hat auch einen Anspruch darauf, getane Arbeiten in Rechnung zu stellen.