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Ernie (Gast) fragt am 20.10.2011 bei Abdichtung.de:
 
Bei uns wurde die Balkone mit der Dichtungsschlämme "weber.tec Superflex D2" abgedichtet. Abgesehen davon, dass so manche Ecke "vergessen" wurde, hat man auch Materialien anderer Hersteller, in diesem Fall "Schlüter KERDI Bänder" eingesetzt. Diese mineralische Dichtungsschlämme wurde auch am Randbereich über Randprofile aus Aluminium gezogen. Eine Vorbehandlung der Randprofile hat nicht stattgefunden. Das technische Merkblatt sieht das anders. Der Fliesenleger ist mit seiner Arbeit glücklich, wir aber nicht. Und noch etwas sei zu erwähnen, die Dicke der Dichtungsschlämme ist gerade am Randbereich weit unter 2,0mm. Die 2,0mm sind die unterste Grenze. Was sagen die Experten zu so einer Art der Abdichtung?
Vielen Dank.
 
 
  
 
2 Antwort(en), letzte am 20.10.2011:
 
   Päffgen GmbH (Fachfirma) schreibt am 20.10.2011:
 
Grundsätzlich ist gegen die gemeinsame Verwendung von Produkten verschiedener Hersteller nichts einzuwenden, vorausgesetzt, sie erfüllen den Zweck und sind kompatibel. Die Firma SG Weber schreibt die Verarbeitung von Superflex im Technischen Merkblatt exakt vor. Ob diese Vorschriften eingehalten wurden, sollte im Zweifelsfall durch einen zugelassenen Bausachverständigen geprüft werden. Der berät gegebenenfalls auch hinsichtlich des weiteren Vorgehens.
 
 
Ernie (Gast) schreibt am 20.10.2011:
 
Ich halte die Verwendung anderer Dichtbänder für nicht richtig. In den Anwendungsbereichen A, B und C ist dies auch strikt untersagt. Für die Bereiche A0 und B0 ist es nicht sinnvoll, so steht es im Merkblatt "Verbundabdichtungen". Wer trotzdem andere Dichtbänder verwendet handelt grobfahrlässig und begibt die Hersteller im Schadensfall aus der Verantwortung. Ein Hersteller anwortete z.B.: "Es gibt kein Prüfzeugnis, dass beide Produkte zusammen verwendet werden können. Für unser Produkt gibt es Prüfzeugnisse mit verschiedenen anderen Produkten, darunter eben nicht die Superflex D2".
Kurz: Der Fliesenleger tut sich keinen Gefallen und der Kunde ist der, der es ausbaden soll.
Es ist mehr als blöd nicht im System zu bleiben, vor allem dann nicht, wenn es Dichtbänder vom Dichtungsschlämme-Hersteller auch gibt. Welche Notlage soll dies rechtfertigen?