Fachfragen bei Fachfragen.de

 
ricardo (Gast) fragt am 05.12.2012 bei Estrichleger.de:
 
Gefälleestrich in Duschbereichen - ist der Estrich im gefälle = 2%, also ca 2,5 cm Dickenänderung ausführbar, wenn an der dünnsten Stelle die Mindeststärke eingehalten wird oder verstößt dies gegen die DIN 18353 "gleichmäßig dick und ebenflächig"
 
 
  
 
1 Antwort(en), letzte am 05.12.2012:
 
   Päffgen GmbH (Fachfirma) schreibt am 05.12.2012:
 
In schwimmendem Estrich wird kein Gefälle ausgeführt, hier gilt die zitierte DIN-Norm. Das Gefälle ist stattdessen bereits im tragenden Untergrund anzulegen.