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Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 5 Jahren habe ich 1 gewerblichen Arbeitnehmer in meiner Trockenbaufirma beschäftigt. Nun taucht die Frage immer wieder, ob Trockenbau unter das Bauhaupt- oder nebengewerbe fällt. Da ich automatisch der SOKA-Bau zugeteilt worden bin, ist die Frage, ob dass überhaupt richtig ist?? Können Sie mir diese doch extenzielle Frage beantworten? Vielen Dank MFG Pink
seit 5 Jahren habe ich 1 gewerblichen Arbeitnehmer in meiner Trockenbaufirma beschäftigt. Nun taucht die Frage immer wieder, ob Trockenbau unter das Bauhaupt- oder nebengewerbe fällt. Da ich automatisch der SOKA-Bau zugeteilt worden bin, ist die Frage, ob dass überhaupt richtig ist?? Können Sie mir diese doch extenzielle Frage beantworten? Vielen Dank MFG Pink
1 Antwort(en), letzte am 03.02.2009:
Hallo. Auf Nachfrage beim ZDB teile man mir folgendes mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihre Anfrage bezüglich der Zuordnung von Trockenbauarbeiten kann ich Ihnen mitteilen, dass Trockenbauarbeiten zum Baunebengewerbe zählen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihre Anfrage bezüglich der Zuordnung von Trockenbauarbeiten kann ich Ihnen mitteilen, dass Trockenbauarbeiten zum Baunebengewerbe zählen.

