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kurt (Gast) fragt am 22.02.2012 bei Fugenabdichtung.de:
 
Guten Tag,
ich bitte Sie um Ihren fachmännischen Rat zu folg. Sachverhalt:
An der dargestellten Stelle im Außenbereich (Bild 1) dringt bei Starkregenereignissen Wasser ins Innere (si. Bild 2)!
Der Objektträger schlägt nun eine Abdichtung mit Acryl vor.
Davon halte ich nichts, da es sich hierbei um eine Wartungsfuge handelt und das Problem wieder auftreten wird.

Was würden Sie hier als fachmännische Sanierungsmaßnahme empfehlen?

Vielen Dank vorab für Ihre Stellungnahme.
Gruß, K. Lauber
 
Anlagen zu diesem Beitrag:
 
 
 
 
 
  
 
1 Antwort(en), letzte am 23.02.2012:
 
   Päffgen GmbH (Fachfirma) schreibt am 23.02.2012:
 
Sehr geehrter Herr Lauber,

die Wartungsfuge wird in der DIN 52 460 genau mit folgendem Wortlaut festgelegt:

„Die Wartungsfuge ist einer starke chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge,deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden.“
Bei bestimmten Anwendungen für Dichtstoffe kann es durchaus angebracht sein, diese Fugen,den Zielen der Qualitätssicherung entsprechend in Wartungsverträge einzubeziehen. Fugenwartung bedeutet in erster Linie eine gründliche Besichtigung und Begutachtung in zeitlich sinnvollen Abständen, speziell bei gegen Feuchtigkeit, Wasser oder Chemikalien abgedichtenden Bewegungsfugen.
Somit wäre dem Vorschlag seitens des Bauträgers nichts entgegenzusetzen.
Anhand der Bilder würden wir eher prüfen, ob hier tatsächlich eine Wartungsfuge geplant war oder ob es sich ggf. um einen bautechnischen Mangel handelt.
Mit freundlichen Grüssen,
Ihre Päffgen GmbH